Die regelmäßige Meldung an das Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und als Vorsteuer gezahlt hast.
Die Voranmeldung ist eine reine Zwischenabrechnung. Du meldest, was du an Umsatzsteuer eingenommen und an Vorsteuer gezahlt hast – die Differenz überweist du oder bekommst sie erstattet.
Im Gründungsjahr und im Folgejahr gilt monatliche Abgabe. Danach entscheidet die Zahllast des Vorjahres: über 9.000 Euro monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich, unter 2.000 Euro kann das Finanzamt komplett befreien. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, gibt gar keine Voranmeldung ab.
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, elektronisch über ELSTER. Für Januar also bis zum 10. Februar. Verspätung kostet – bis zu 10 Prozent der Zahllast als Verspätungszuschlag.
Auf Antrag bekommst du einen Monat mehr Zeit. Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, die am Jahresende verrechnet wird. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt sie. Der Antrag lohnt sich, wenn die Buchhaltung regelmäßig knapp wird.
Die Voranmeldung wird abgegeben, die Zahlung aber vergessen – das sind zwei getrennte Vorgänge. Ein Lastschriftmandat für das Finanzamt löst das Problem dauerhaft und verhindert Säumniszuschläge.
Der zweite Klassiker: In einem Monat ohne Umsatz wird gar nichts abgegeben. Auch eine Nullmeldung ist Pflicht.
Am Jahresende folgt zusätzlich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Sie fasst alle Voranmeldungen zusammen und korrigiert Abweichungen.
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