Fremde Fotos, Texte und Musik ohne Lizenz zu nutzen, ist der schnellste Weg zu einer Abmahnung.
Urheberrechtlich geschützt sind Fotos, Texte, Grafiken, Musik und Software. Die Nutzung ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist unzulässig – auch auf einer kleinen Website, auch ohne Gewinnabsicht.
Ein Foto aus der Bildersuche auf die eigene Website stellen. Bildagenturen und Fotografen suchen mit automatisierten Systemen nach unlizenzierten Nutzungen. Eine Abmahnung kostet Schadensersatz plus Anwaltskosten und liegt schnell im vierstelligen Bereich.
Eigene Aufnahmen sind der sicherste Weg – und bei Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben auch der überzeugendere. Sonst kostenpflichtige Bildagenturen oder freie Portale mit klarer Lizenz. Bei freien Bildern die Lizenzbedingungen lesen: Manche verlangen Namensnennung, manche schließen gewerbliche Nutzung aus.
Die Lizenz und den Downloadbeleg archivieren. Im Streitfall musst du die Berechtigung nachweisen, nicht der Gegner das Gegenteil.
Neben dem Urheberrecht steht das Recht am eigenen Bild. Wer Mitarbeiter oder Kunden abbildet, braucht deren schriftliche Einwilligung – auch bei Fotos vom eigenen Team.
Texte von fremden Websites zu übernehmen ist ebenso unzulässig. Umformulieren allein hilft nicht, wenn Struktur und Inhalt erkennbar übernommen sind.
Die Rechtslage ist in Bewegung. Wer generierte Bilder gewerblich nutzt, sollte die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters prüfen – und bei erkennbaren Anlehnungen an geschützte Werke vorsichtig sein.
Nicht ungeprüft unterschreiben, Fristen aber ernst nehmen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst.
Mehr aus Recht:
Scheinselbstständigkeit
· Gewerbemietvertrag
· Arbeitszeitgesetz
· Abmahnung
· Mindestlohn
· DSGVO und Datenschutz
Ausführliche Artikel stehen im Wissenszentrum, die Zahlen rechnest du in den Rechnern direkt durch.
← Alle Begriffe