Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten – für Mitarbeiter zwingend, für dich selbst nicht.
Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer. Für Selbstständige gilt es nicht – du darfst arbeiten, so lange du willst. Sobald du jemanden beschäftigst, gelten die Regeln aber vollständig.
Werktäglich acht Stunden. Eine Verlängerung auf zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.
Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Aufteilbar in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten. Pausen sind unbezahlt und zählen nicht zur Arbeitszeit.
Nach Arbeitsende mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe. Das ist der Punkt, der bei Abendterminen und frühem Arbeitsbeginn am ehesten gerissen wird.
Grundsätzlich Beschäftigungsverbot, mit branchenbezogenen Ausnahmen. Wird ausnahmsweise gearbeitet, ist ein Ersatzruhetag zu gewähren.
Die gesamte Arbeitszeit ist zu erfassen – nicht nur die Überstunden. Die Anforderungen haben sich durch die Rechtsprechung verschärft. Ein einfaches System mit Beginn, Ende und Pausen genügt, muss aber geführt werden.
Rechtlich frei, praktisch nicht. Wer über Monate 70 Stunden arbeitet, macht Fehler, verliert Kunden und wird krank. Der Schaden ist real, nur schickt niemand einen Bußgeldbescheid.
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