Die außergerichtliche Aufforderung, ein Verhalten zu unterlassen – meist verbunden mit Kostenforderung.
Eine Abmahnung fordert dich auf, ein beanstandetes Verhalten zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Typische Anlässe sind fehlerhaftes Impressum, unlizenzierte Bilder, unzulässige Werbung und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.
Fristen notieren – sie sind meist kurz, aber ernst gemeint. Den Vorwurf sachlich prüfen: Stimmt er inhaltlich? Ist der Absender überhaupt berechtigt? Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell unterschreiben.
Der gefährlichste Teil. Die beigefügte Fassung ist regelmäßig zu weit formuliert und enthält überhöhte Vertragsstrafen. Wer sie unterschreibt, bindet sich dauerhaft – jeder künftige Verstoß, auch ein versehentlicher, löst dann die Strafe aus.
Üblich ist eine modifizierte Unterlassungserklärung: enger gefasst, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, mit einer nach billigem Ermessen zu bestimmenden Vertragsstrafe.
Bei berechtigter Abmahnung sind die Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten. Bei bestimmten Verstößen gegen Informationspflichten im Internet ist der Kostenerstattungsanspruch gegenüber Kleinunternehmen allerdings eingeschränkt.
Es gibt Abmahnwellen mit Gewinnerzielungsabsicht. Indizien sind Massenversand, überhöhte Streitwerte und fehlende eigene Betroffenheit. Solche Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich und müssen nicht bedient werden – das sollte aber jemand mit Fachkunde beurteilen.
Impressum, Datenschutzerklärung, Bildlizenzen und Preisangaben einmal sauber machen. Das ist ein Nachmittag Arbeit und schließt die häufigsten Angriffsflächen.
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