Der Kurierdienst ist unter 3,5 Tonnen erfreulich unbürokratisch, hat aber ein paar Stellen, an denen es ernst wird. Wer sie kennt, fährt auf der sicheren Seite.

Die 3,5-Tonnen-Grenze

Innerdeutsch ist der Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht genehmigungsfrei – Gewerbeanmeldung genügt. Über 3,5 Tonnen brauchst du eine Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz beziehungsweise eine EU-Lizenz, dazu die Fachkundeprüfung bei der IHK und den Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit. Pflicht in jedem Fall sind die gewerbliche Kfz-Haftpflicht und die Anmeldung bei der BG Verkehr.

Neu ab Juli 2026: der Fahrtenschreiber

Ein aktueller Punkt: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Fahrtenschreiberpflicht auch für leichte Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen – dies betrifft vor allem den grenzüberschreitenden Verkehr, für den solche Fahrzeuge seit 2022 ohnehin eine EU-Gemeinschaftslizenz brauchen. Wer rein innerdeutsch mit einem Fahrzeug unter 3,5 Tonnen fährt, bleibt davon in der Regel unberührt – bei internationalen Touren aber unbedingt vorab klären.

Vorsicht als Subunternehmer

Wer für die großen Paketdienste fährt, muss zwei Dinge beachten. Erstens die Nachunternehmerhaftung aus dem Paketboten-Schutz-Gesetz, das inzwischen dauerhaft gilt: Auftraggeber haften für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmer und verlangen deshalb eine Unbedenklichkeitsbescheinigung – du musst deine Beiträge also sauber abführen. Zweitens die Scheinselbstständigkeit: Wer praktisch nur für einen Auftraggeber fährt, weisungsgebunden und ohne eigene Kundschaft, riskiert, als scheinselbstständig eingestuft zu werden – mit teuren Folgen.

Die Faustregel: Unter 3,5 Tonnen innerdeutsch genügt das Gewerbe, aber Versicherung und BG Verkehr sind Pflicht. Als Subunternehmer gilt: sauber anmelden, Beiträge abführen, nicht in die Scheinselbstständigkeit rutschen.

Welche Regeln gelten und wo die Grenzen liegen, ordnet der Quick Guide „Selbstständig im Kurierdienst" vollständig ein.

Quellen

Die vollständige Liste der Berufe, in denen du ohne Ausbildung starten kannst, steht in der Übersicht.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
← Alle Artikel