Wer den Job verliert, denkt fast automatisch in eine Richtung: schnell die nächste Anstellung finden, am besten dieselbe Arbeit beim nächsten Arbeitgeber. Verständlich – aber in einer schrumpfenden Branche kann genau das zur langen Hängepartie werden. Es gibt einen zweiten Weg, an den zuerst kaum jemand denkt.
Warum das alte Spiel stockt
Wenn eine ganze Branche abbaut – allein 2025 verschwanden über 120.000 Industriejobs, und eine Trendwende ist nicht in Sicht –, dann konkurrierst du auf dem Arbeitsmarkt mit vielen, denen es genauso geht. Auf den Aufschwung zu warten, der die alten Stellen zurückbringt, ist riskant, weil verlagerte Produktion nicht zurückkommt. Das ist keine schöne Nachricht, aber eine ehrliche.
Der Weg, den der Staat mitfinanziert
Hier kommt der Punkt, den die wenigsten kennen: Wer aus dem Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche Selbstständigkeit beginnt, kann den Gründungszuschuss nach §§ 93–94 SGB III bekommen – sechs Monate lang das ALG I plus 300 € im Monat, danach weitere neun Monate 300 €. Voraussetzung sind unter anderem ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa der IHK. Es ist eine Ermessensleistung, kein Automatismus – aber für viele der entscheidende Hebel, der den Sprung finanziell überhaupt erst trägt.
Ohne Studium, ohne Ausbildung
Bleibt die Frage: womit? Du brauchst dafür keinen neuen Abschluss. Ob Hausmeisterservice, Fotograf oder Social-Media-Manager – es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, in die man ohne Studium und Ausbildung sauber einsteigen kann. Die NEUSTART-Serie rechnet für jeden dieser Berufe durch, was er kostet, was er bringt und wo die Fallstricke liegen – und liefert damit zugleich das Gerüst für den Businessplan, den die Agentur für die Tragfähigkeitsbescheinigung sehen will. Selbstständigkeit ist nichts für jeden, und das Risiko gehört dazu. Aber als Antwort auf einen Jobverlust ist sie weit realistischer, als die meisten zuerst glauben.
Quellen
- Gründungszuschuss (§§ 93–94 SGB III): Wer aus dem ALG-I-Bezug heraus hauptberuflich gründet, kann sechs Monate lang das ALG I plus 300 € erhalten, danach weitere neun Monate 300 €. Ermessensleistung; nötig sind ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK/HWK). gesetze-im-internet.de
- EY-Industriebarometer Q4/2025 (Ernst & Young): 2025 sank die Industriebeschäftigung um 124.100 (−2,3 %); seit 2019 sind 341.500 Industriejobs verloren gegangen – rund jeder siebzehnte. Die Industrieinsolvenzen erreichten ein 12-Jahres-Hoch. ey.com
Wer nach der Kündigung den eigenen Weg erwägt, findet die Schritte unter Selbstständigkeit trotz Arbeitslosigkeit.