Beim Thema Versicherung gibt es zwei Fehler. Der eine ist, gar keine abzuschließen. Der andere ist, sich vom Vertreter fünf Policen aufschwatzen zu lassen, von denen drei nie greifen werden. Hier die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt.
Die eine, die nicht verhandelbar ist
Die Betriebshaftpflichtversicherung. Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt – mit Betriebs- und Privatvermögen. Es gibt keine Trennung zwischen Firma und Person.
Die typischen Fälle aus dem Alltag: Beim Fensterputzen fällt Werkzeug auf ein parkendes Auto. Beim Rasenmähen fliegt ein Stein in eine Scheibe. Beim Anbohren einer Wand wird ein Wasserrohr getroffen. Der letzte Fall kostet regelmäßig fünfstellig, wenn die Wohnung darunter betroffen ist.
Kosten: 150 bis 400 Euro im Jahr für einen Einzelunternehmer. Deckungssumme unter drei Millionen Euro pauschal sollte man nicht abschließen – der Preisunterschied nach oben ist gering, das Risiko im Ernstfall nicht.
Der Punkt, an dem Verträge scheitern
Die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag muss zu dem passen, was du tatsächlich machst. Wer als „Hausmeisterservice" versichert ist und Dachrinnen in vier Metern Höhe reinigt, steht im Schadensfall womöglich ohne Deckung da.
Konkret prüfen lassen: Arbeiten in Höhe über drei Meter, Winterdienst mit Verkehrssicherungspflicht, Umgang mit Gebäudetechnik, Führen fremder Fahrzeuge, Schlüsselverwaltung.
Der letzte Punkt wird oft übersehen. Wer Objektschlüssel verwahrt und einen verliert, haftet unter Umständen für den Austausch einer ganzen Schließanlage – das sind schnell mehrere tausend Euro. Ein Schlüsselverlust-Einschluss kostet wenig und deckt genau das.
Tätigkeitsschäden – die häufigste Lücke
Die Standard-Betriebshaftpflicht deckt Schäden an fremden Sachen. Nicht gedeckt ist der Schaden an genau der Sache, an der du gerade arbeitest.
Beispiel: Du reparierst eine Tür und beschädigst sie dabei. Ohne Einschluss der Tätigkeitsschäden zahlt niemand. Für einen Hausmeisterservice, der ständig an fremden Objekten arbeitet, ist dieser Einschluss praktisch Pflicht.
Werkzeug im Fahrzeug
Hier kommt die zweite große Überraschung. Werkzeug im abgestellten Transporter ist weder über die Kfz-Teilkasko noch über eine normale Inhaltsversicherung gedeckt.
Dafür braucht es eine eigene Werkzeugversicherung oder einen ausdrücklichen Einschluss. Beides ist an Auflagen geknüpft – häufig muss das Fahrzeug nachts in einer abgeschlossenen Garage stehen, oder es gilt eine Nachtzeitklausel von 22 bis 6 Uhr, in der kein Versicherungsschutz besteht.
Wer 4.000 Euro Werkzeug im Fahrzeug hat und in der Stadt parkt, sollte die Bedingungen genau lesen. Kosten: meist 100 bis 250 Euro im Jahr.
Die wichtigste private Absicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Selbstständige gibt es kein staatliches Netz – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur bei sehr weitgehendem Verlust der Arbeitsfähigkeit, und auch nur bei ausreichenden Beitragsjahren.
Wer körperlich arbeitet, trägt das Risiko allein. Ein Bandscheibenvorfall beendet die Tätigkeit als Hausmeister, nicht das Leben – aber ohne Absicherung eben auch das Einkommen.
Der Haken: Für handwerkliche Berufe sind die Beiträge hoch, oft das Zwei- bis Dreifache eines Büroberufs. Und die Gesundheitsprüfung ist streng.
Wo die BU unbezahlbar oder nicht erhältlich ist, sind Grundfähigkeitsversicherung oder private Unfallversicherung die zweitbeste Lösung – schwächer im Schutz, aber deutlich besser als nichts.
Die Lücke, die niemand einplant
Wer selbstständig ist und krank wird, hat kein Einkommen. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Krankengeld erst ab dem 43. Tag – und nur mit dem entsprechenden Wahltarif.
Die ersten sechs Wochen sind ungedeckt. Und genau dort liegen die meisten Ausfälle: gebrochener Arm, Rückenprobleme, Grippe mit Komplikationen.
Eine Krankentagegeldversicherung mit 14 oder 21 Tagen Karenzzeit schließt die Lücke und kostet je nach Alter und Tagessatz 20 bis 60 Euro im Monat. Gemessen am abgedeckten Risiko ist das die effizienteste Police überhaupt – und die am häufigsten weggelassene.
Die Pflicht, die viele übersehen
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft muss innerhalb einer Woche nach Gründung erfolgen – auch ohne Mitarbeiter. Für Hausmeisterdienste ist meist die BG BAU zuständig.
Die Versicherung des Unternehmers selbst ist in den meisten Fällen freiwillig, aber günstig. Sie deckt Arbeits- und Wegeunfälle mit Heilbehandlung und Verletztengeld. Sie ersetzt keine BU, ergänzt sie aber sinnvoll.
Die Reihenfolge
- Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden und Schlüsselverlust – vor dem ersten Auftrag
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft – erste Woche
- Krankentagegeld – sobald das erste regelmäßige Einkommen steht
- Berufsunfähigkeit oder Ersatzlösung – im ersten Jahr, je jünger desto günstiger
- Werkzeugversicherung – sobald der Werkzeugwert vierstellig wird
Alles Weitere – Rechtsschutz, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung – kommt später und nur, wenn der Betrieb es hergibt. Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgabe.
Der vollständige Fahrplan – von der Anmeldung über die Kalkulation bis zu den ersten Betreuungsverträgen – steht im Quick Guide Selbstständig als Hausmeister.
Häufige Fragen
Welche Versicherung braucht ein Hausmeisterservice zwingend?
Die Betriebshaftpflichtversicherung. Als Einzelunternehmer haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen für Schäden, die du bei Kunden verursachst. Die Prämie liegt bei 150 bis 400 Euro im Jahr.
Ist mein Werkzeug im Fahrzeug versichert?
In der Regel nicht. Weder die Kfz-Teilkasko noch eine normale Inhaltsversicherung decken Werkzeug im abgestellten Fahrzeug. Dafür braucht es einen ausdrücklichen Einschluss oder eine eigene Werkzeugversicherung, meist mit Auflagen zur Nachtzeit.
Was kostet die Betriebshaftpflicht für einen Hausmeisterservice?
Für einen Einzelunternehmer typischerweise 150 bis 400 Euro im Jahr, abhängig vom Leistungsumfang. Arbeiten in Höhe, an Gebäudetechnik oder mit Maschinen erhöhen die Prämie.
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Als körperlich arbeitender Selbstständiger ist sie die wichtigste private Absicherung überhaupt, weil kein staatliches Netz greift. Die Beiträge sind für Handwerksberufe allerdings hoch. Wo sie unbezahlbar ist, sind Grundfähigkeits- oder Unfallversicherung die zweitbeste Lösung.