Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Schutzausrüstung – Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter.
Als Arbeitgeber bist du für die Sicherheit deiner Mitarbeiter verantwortlich. Die Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
Die zentrale Pflicht. Für jeden Arbeitsplatz sind Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen festzulegen und die Wirksamkeit zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren – auch bei einem einzigen Mitarbeiter.
Die Berufsgenossenschaften stellen branchenspezifische Vorlagen bereit. Für einen kleinen Betrieb sind das wenige Seiten.
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, dokumentiert mit Datum, Inhalt und Unterschrift. Bei jungen Beschäftigten halbjährlich.
Der Arbeitgeber stellt sie kostenlos zur Verfügung und überwacht die Benutzung – Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Gehörschutz, Absturzsicherung. Sie zu stellen genügt nicht, wenn niemand sie trägt.
Auch Kleinbetriebe brauchen sie. Für Betriebe bis 50 Beschäftigte bieten die Berufsgenossenschaften das Unternehmermodell an: Der Inhaber nimmt an einer Schulung teil und übernimmt die Aufgaben selbst – deutlich günstiger als externe Betreuung.
Verbandkasten, Aushang mit Notrufnummern und je nach Betriebsgröße ausgebildete Ersthelfer. Die Ausbildung wird von der Berufsgenossenschaft bezahlt.
Bei einem Arbeitsunfall prüft die Berufsgenossenschaft die Einhaltung. Bei grober Vernachlässigung kann sie Regress nehmen – dann zahlst du die Unfallfolgen selbst.
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