Der Schritt vom Einzelkämpfer zum Arbeitgeber – mit erheblichen Pflichten und echten Kosten.
Der erste Mitarbeiter verändert den Betrieb grundlegend. Aus einer Person mit Aufträgen wird ein Arbeitgeber mit Verantwortung, Meldepflichten und Fixkosten, die auch im schwachen Monat laufen.
Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Anmeldung bei der Krankenkasse als Einzugsstelle. Meldung an die Berufsgenossenschaft. Schriftlicher Arbeitsvertrag mit den wesentlichen Bedingungen – die Nachweispflichten sind seit einigen Jahren deutlich verschärft.
Auf das Bruttogehalt kommen rund 20 bis 22 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, dazu Umlagen und Berufsgenossenschaftsbeitrag. Bei 2.800 Euro brutto sind das etwa 3.400 Euro Arbeitgeberkosten im Monat.
Dazu Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertage, Einarbeitungszeit und Ausrüstung. Realistisch trägt ein Mitarbeiter sich erst ab einer Auslastung, die deutlich über dem eigenen Bedarf liegt.
Monatliche Lohnabrechnung, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldung, Jahresmeldungen. Ohne Lohnbuchhaltung – beim Steuerberater oder per Software – ist das kaum zu leisten.
Freie Mitarbeiter auf Auftragsbasis, solange keine Scheinselbstständigkeit entsteht. Minijobber für begrenzten Bedarf. Subunternehmer für Auftragsspitzen. Alle drei sind flexibler und ohne die volle Arbeitgeberbindung.
Wenn du über mehrere Monate Aufträge ablehnen musst und die Auftragslage nicht an einem einzelnen Kunden hängt. Vorher ist es eine Wette auf Wachstum, das noch nicht da ist.
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