Die Unterscheidung entscheidet über Widerrufsrecht, Gewährleistung und Preisangaben.
Fast jede Verbraucherschutzvorschrift knüpft an diese Unterscheidung an. Wer sie kennt, weiß, welche Regeln im konkreten Geschäft gelten.
Verbraucher ist, wer ein Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer in Ausübung dieser Tätigkeit handelt.
Entscheidend ist der Zweck des konkreten Geschäfts, nicht der Status der Person. Ein Handwerker, der privat eine Waschmaschine kauft, ist Verbraucher.
Gegenüber Verbrauchern: Widerrufsrecht bei Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen. Zwingende Gewährleistung, die nicht verkürzt werden darf. Beweislastumkehr in den ersten zwölf Monaten. Endpreisangabe inklusive Umsatzsteuer. Strengere AGB-Kontrolle. Verzugszinsen nur fünf statt neun Prozentpunkte über Basiszins.
Bei gemischter Nutzung entscheidet der überwiegende Zweck. Ein Vermieter mit mehreren Wohnungen handelt in der Regel unternehmerisch, ein Eigentümer der selbst bewohnten Wohnung als Verbraucher.
Wer eine Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, hat es mit unternehmerischen Auftraggebern zu tun. Wer für den einzelnen Eigentümer in dessen Wohnung arbeitet, mit einem Verbraucher – mit Widerrufsbelehrung und allem, was dazugehört.
Zwei Standardvorlagen bereithalten: eine für Verbraucher mit Widerrufsbelehrung, eine für Unternehmer. Dann muss man im Einzelfall nur zuordnen.
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