Die achtstellige Kennung für Meldungen zur Sozialversicherung – nötig ab dem ersten Mitarbeiter.
Die Betriebsnummer identifiziert deinen Betrieb gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Ohne sie kann kein Mitarbeiter angemeldet werden.
Sobald du jemanden beschäftigst – auch bei einem Minijob, auch bei einer Aushilfe für zwei Wochen. Ohne Mitarbeiter brauchst du sie nicht.
Beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, online oder telefonisch. Die Vergabe erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Angegeben werden Name und Anschrift des Betriebs, die wirtschaftliche Tätigkeit nach Wirtschaftszweigschlüssel und der Betriebssitz.
Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse, Beitragsnachweise, Jahresmeldungen, Meldungen an die Berufsgenossenschaft, Bescheinigungen für Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Vor der ersten Beschäftigung beantragen. Die Anmeldung eines Mitarbeiters muss spätestens mit der ersten Entgeltabrechnung erfolgen, bei bestimmten Branchen sogar am ersten Arbeitstag – dann ist keine Zeit mehr, auf die Nummer zu warten.
In bestimmten Branchen – darunter Baugewerbe, Gebäudereinigung, Gaststätten, Transport, Fleischwirtschaft – muss der Mitarbeiter bereits vor Aufnahme der Beschäftigung gemeldet werden. Verstöße sind bußgeldbewehrt und werden vom Zoll kontrolliert.
Umzug, Rechtsformwechsel oder Tätigkeitswechsel dem Betriebsnummern-Service mitteilen. Die Nummer selbst bleibt in der Regel bestehen.
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