Nachweis fachlicher Kenntnisse – Voraussetzung für bestimmte erlaubnispflichtige Gewerbe.
Für einige Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis fachlicher Eignung. Die Prüfung wird in der Regel bei der IHK abgelegt.
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO: Für bestimmte Tätigkeiten genügt eine Unterrichtung von 40 Stunden, für andere – etwa Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Türsteher, Schutz vor Ladendieben – ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
Versicherungsvermittlung nach § 34d und Finanzanlagenvermittlung nach § 34f: jeweils eigene Sachkundeprüfungen.
Güterkraftverkehr, Personenbeförderung und Gefahrgut haben eigene Fachkundenachweise.
Schriftlicher und mündlicher Teil. Geprüft werden Rechtsgrundlagen, Umgang mit Menschen, Sicherheitstechnik oder – je nach Bereich – Produkt- und Beratungswissen. Vorbereitungslehrgänge sind nicht vorgeschrieben, aber üblich.
Die Prüfungsgebühr liegt im niedrigen dreistelligen Bereich, ein Vorbereitungskurs deutlich darüber. Wartezeiten auf Prüfungstermine von mehreren Wochen sind normal – das gehört in die Zeitplanung der Gründung.
Wer eine einschlägige Berufsausbildung oder Prüfung nachweist, kann von der Sachkundeprüfung befreit sein. Ein Meisterbrief oder ein kaufmännischer Abschluss im passenden Bereich reicht häufig. Die Anerkennung klärt die zuständige Behörde.
Prüfung vor Erlaubnisantrag, Erlaubnis vor Gewerbeanmeldung.
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