Die Haftung für fremde Schulden – bei Kreditverträgen und Gewerbemieten üblich.
Mit einer Bürgschaft verpflichtest du dich, für die Verbindlichkeit eines anderen einzustehen. Zahlt der Hauptschuldner nicht, wird der Gläubiger sich an dich halten.
Bei Bankkrediten für die eigene GmbH – dort hebelt die persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers die Haftungsbeschränkung faktisch wieder aus. Bei Gewerbemietverträgen als Sicherheit. Und bei Bauleistungen als Gewährleistungsbürgschaft.
Der Regelfall im Geschäftsverkehr. Der Gläubiger muss nicht erst gegen den Hauptschuldner vollstrecken, sondern kann sich sofort an dich wenden. Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen.
Wichtig: eine betragliche Obergrenze vereinbaren. Ohne sie haftest du auch für spätere Erhöhungen, Zinsen und Kosten – die Summe kann die ursprüngliche Schuld deutlich übersteigen.
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Bei Kaufleuten gilt das nicht in gleicher Strenge.
Bürgschaften von Ehepartnern oder Kindern ohne eigenes nennenswertes Einkommen können sittenwidrig und damit nichtig sein – wenn eine krasse finanzielle Überforderung vorliegt und die Bindung aus emotionaler Verbundenheit erfolgte. Das ist kein Freibrief, aber ein prüfenswerter Ansatz.
Wer keine Sicherheiten hat, kann über die Bürgschaftsbank des Landes eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Hausbank erhalten. Sie kostet eine Provision, macht Kredite aber überhaupt erst möglich.
Nie für etwas bürgen, dessen Ausfall man nicht selbst tragen könnte.
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