Finanzen

Abschlagszahlung und Anzahlung

Geld während der Ausführung statt am Ende – der wirksamste Schutz gegen Zahlungsausfälle.

Bei längeren Aufträgen ist es unüblich und riskant, erst nach vollständiger Fertigstellung abzurechnen. Anzahlungen und Abschläge verteilen den Zahlungsfluss über die Laufzeit.

Der Unterschied

Eine Anzahlung wird vor Leistungsbeginn geleistet, meist für Material. Ein Abschlag wird nach erbrachten Teilleistungen fällig. Beides ist im Geschäftsverkehr völlig normal.

Der gesetzliche Anspruch

Beim Werkvertrag kannst du Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen verlangen – auch ohne besondere Vereinbarung. Voraussetzung ist eine prüfbare Aufstellung der erbrachten Leistungen.

Bei Verbraucherbauverträgen gelten zusätzliche Grenzen für die Höhe der Abschläge und eine Sicherheitsleistung zugunsten des Bestellers.

Die Wirkung

Du finanzierst nicht mehr den gesamten Auftrag vor. Und du erkennst früh, ob der Kunde zahlungsfähig und zahlungswillig ist – bevor du drei Wochen Arbeit investiert hast.

Die Staffelung

Bei mittleren Aufträgen bewährt: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel nach dem wesentlichen Teil der Ausführung, der Rest nach Abnahme. Die Schlussrate sollte groß genug bleiben, dass der Kunde ein Interesse an der Abnahme behält.

Umsatzsteuerlich

Auf Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Vereinnahmung – unabhängig vom Versteuerungsverfahren. Die Anzahlungsrechnung muss die Steuer ausweisen, und die Schlussrechnung die bereits abgerechneten Beträge abziehen.

Die Formulierung

Gehört ins Angebot, nicht in die Rechnung. Wer vorher darüber spricht, muss hinterher nicht darum bitten.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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