Steuern

Einspruch

Der formlose Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide – kostenlos und in fünf Minuten eingelegt.

Gegen jeden Steuerbescheid kannst du Einspruch einlegen. Das Verfahren ist kostenlos, formlos möglich und erfordert keinen Berater.

Form und Frist

Schriftlich oder elektronisch über ELSTER, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Es genügt zunächst der Satz, dass Einspruch eingelegt wird – die Begründung kann nachgereicht werden.

Wer die Frist wahren muss und die Unterlagen noch nicht beisammen hat, legt zuerst Einspruch ein und begründet später.

Was danach passiert

Das Finanzamt prüft den gesamten Fall neu, nicht nur den angegriffenen Punkt. Das ist die Kehrseite: Eine Verböserung ist möglich. Sie muss aber vorher angekündigt werden, und dann kannst du den Einspruch zurücknehmen.

Die Aussetzung der Vollziehung

Der Einspruch allein verschiebt die Zahlung nicht. Wer den strittigen Betrag nicht zahlen will, beantragt zusätzlich Aussetzung der Vollziehung. Wird der Einspruch später abgewiesen, fallen Aussetzungszinsen an.

Wann er sich lohnt

Bei erkennbaren Rechen- oder Übertragungsfehlern. Bei nicht anerkannten Betriebsausgaben, für die Nachweise vorliegen. Bei offenen Rechtsfragen, zu denen ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist – dann kann das Verfahren ruhen, bis entschieden ist.

Die einfache Alternative

Bei offensichtlichen Fehlern reicht oft ein Anruf beim Sachbearbeiter. Viele Abweichungen beruhen auf fehlenden Unterlagen und lassen sich ohne förmliches Verfahren klären. Die Frist läuft dabei aber weiter.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe

Mehr aus Steuern:
Investitionsabzugsbetrag (IAB) · Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale · Umsatzsteuer · Rechnungskorrektur und Storno · Zusammenfassende Meldung · Sonderausgaben

Ausführliche Artikel stehen im Wissenszentrum, die Zahlen rechnest du in den Rechnern direkt durch.

← Alle Begriffe