Das gerichtliche Mahnverfahren – schnell, günstig und ohne Anwalt zu betreiben.
Der Mahnbescheid ist der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren. Er ist der wirksamste Weg, unstrittige Forderungen durchzusetzen – und wird viel zu selten genutzt.
Antrag online über das Mahnportal der Justiz. Das Gericht prüft nur formal, nicht ob die Forderung berechtigt ist, und stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Der hat zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch.
Widerspricht er nicht, beantragst du den Vollstreckungsbescheid. Der ist ein vollstreckbarer Titel – 30 Jahre gültig.
Sie richten sich nach dem Streitwert und beginnen bei einem niedrigen zweistelligen Betrag. Bei einer Forderung von 2.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei etwa 40 Euro. Sie sind vom Schuldner zu erstatten.
Dann geht die Sache ins normale Streitverfahren über – aber nur, wenn du das beantragst. Bei berechtigtem Widerspruch kann man es auch dabei belassen und weiterverhandeln.
Der Antrag hemmt die Verjährung. Das ist der zweite Grund, warum er kurz vor Jahresende bei alten Forderungen sinnvoll ist – eine bloße Mahnung leistet das nicht.
Viele Schuldner zahlen bereits nach Zustellung des Mahnbescheids. Der Unterschied zur eigenen Mahnung liegt nicht im Inhalt, sondern im Absender: Ein Gerichtsschreiben wird anders gelesen als der dritte Brief vom Gläubiger.
Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Ein Titel gegen jemanden ohne Vermögen ist wertlos – bleibt aber 30 Jahre gültig.
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