Recht

Zwangsvollstreckung

Die Durchsetzung eines Titels – wenn Zahlungsaufforderungen nichts mehr bewirken.

Mit einem vollstreckbaren Titel – meist einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil – kannst du staatliche Hilfe zur Durchsetzung in Anspruch nehmen.

Die Wege

Der Gerichtsvollzieher pfändet bewegliche Sachen oder nimmt die Vermögensauskunft ab. Das Vollstreckungsgericht erlässt Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse für Konten, Arbeitseinkommen oder Forderungen gegen Dritte.

Die Kontopfändung ist in der Praxis das wirksamste Mittel – vorausgesetzt, du kennst die Bankverbindung. Aus früheren Zahlungen ist sie meist bekannt.

Die Vermögensauskunft

Der Schuldner muss unter Eides statt offenlegen, was er besitzt. Verweigert er, droht Haft. Die Auskunft wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen – was für Gewerbetreibende erhebliche Folgen hat und deshalb oft doch noch zur Zahlung führt.

Die Pfändungsfreigrenzen

Vom Arbeitseinkommen bleibt ein Sockelbetrag unpfändbar, gestaffelt nach Unterhaltspflichten. Bei einem Pfändungsschutzkonto gilt ein monatlicher Freibetrag. Deshalb bringt die Pfändung bei geringem Einkommen oft nichts.

Die Kosten

Gerichtsvollzieher und Gericht kosten Gebühren, die du vorstrecken musst. Sie sind vom Schuldner zu erstatten – wenn etwas zu holen ist.

Die nüchterne Abwägung

Vor jedem Schritt prüfen, ob realistisch etwas zu erwarten ist. Bei einer Auskunft mit Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist weiteres Vorgehen meist Geldverbrennung. Dann lieber den Titel aufbewahren – in 30 Jahren kann sich die Lage ändern.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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