Deckt reine Vermögensschäden ohne Sach- oder Personenschaden – für beratende Tätigkeiten.
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus folgende Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden – ohne dass etwas kaputtgeht oder jemand verletzt wird – sind nicht erfasst. Dafür braucht es eine eigene Police.
Ein Berater empfiehlt eine Konstruktion, die den Kunden Geld kostet. Ein Verwalter versäumt eine Frist, dadurch entgeht eine Einnahme. Ein Vermittler informiert falsch, der Kunde schließt einen nachteiligen Vertrag. In keinem dieser Fälle ist etwas beschädigt worden – der Schaden ist rein finanziell.
Beratende, planende und vermittelnde Berufe: Unternehmensberater, Immobilienverwalter, Vermittler, Buchhalter, Coaches, IT-Dienstleister mit Verantwortung für Systeme.
Für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO ist eine Berufshaftpflicht mit gesetzlich festgelegten Mindestsummen vorgeschrieben – ohne Nachweis gibt es keine Erlaubnis. Ähnliches gilt für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.
Ein Hausmeister, Handwerker oder Reinigungsdienst braucht sie in der Regel nicht – dort entstehen Schäden fast immer an Sachen. Wer allerdings Objektbetreuung mit Verwaltungsaufgaben übernimmt, rutscht in den Bereich hinein.
Sie sollte sich am Volumen der betreuten Werte orientieren, nicht am eigenen Umsatz. Wer Objekte im Millionenwert verwaltet, braucht mehr als die Mindestsumme.
Viele Versicherer bieten Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht als Paket – meist günstiger als zwei getrennte Verträge.
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