Verbraucher dürfen bestimmte Verträge binnen 14 Tagen widerrufen – mit erheblichen Folgen bei fehlender Belehrung.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das betrifft praktisch jeden, der beim Kunden zu Hause Verträge unterschreiben lässt oder per E-Mail und Telefon abschließt.
Außerhalb von Geschäftsräumen heißt: beim Kunden, auf einer Baustelle, an der Haustür. Fernabsatz heißt: Telefon, E-Mail, Website, ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit. Für einen Handwerker oder Dienstleister ohne Ladenlokal ist das der Normalfall.
Der Verbraucher muss vor Vertragsschluss in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden, samt Muster-Widerrufsformular. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage.
Beginnst du auf Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist mit der Arbeit und der Kunde widerruft, bekommst du Wertersatz nur dann, wenn du ihn zuvor korrekt belehrt und er ausdrücklich in Textform den vorzeitigen Beginn verlangt hat. Ohne diese Erklärung kann der Kunde widerrufen, und du bekommst für die geleistete Arbeit nichts.
Das ist kein theoretisches Risiko – es trifft regelmäßig Handwerker, die spontan mit der Arbeit beginnen.
Kein Widerrufsrecht besteht unter anderem bei Waren nach Kundenspezifikation, bei Verträgen unter 40 Euro außerhalb von Geschäftsräumen sowie bei bestimmten dringenden Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, die der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat.
Ein Standardformular mit Widerrufsbelehrung und Erklärung zum vorzeitigen Beginn, das bei jedem Verbraucherauftrag unterschrieben wird. Einmal erstellen, immer verwenden.
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