Der Reinigungsservice hat die niedrigste Einstiegsschwelle der ganzen Reihe. Mit 400 bis 900 Euro ist man arbeitsfähig – vorausgesetzt, ein Fahrzeug ist vorhanden.
Die absolute Untergrenze
Gewerbeanmeldung 20 bis 60 Euro, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht ab etwa 150 Euro im Jahr.
Dazu die Ausrüstung: Wischsystem mit Mopps, Eimer mit Presse, Fenstersatz mit Wischer und Abzieher, Staubsauger, Reinigungsmittel, Arbeitskleidung. Zusammen 250 bis 500 Euro.
Wo gutes Gerät sich rechnet
Der Unterschied zwischen Baumarktware und Profigerät liegt bei etwa 200 Euro und macht sich in Wochen bezahlt.
Ein Flachmoppsystem mit Wechselbezügen reinigt eine Treppenhausetage in der Hälfte der Zeit eines Eimers mit Lappen. Bei zwanzig Etagen in der Woche sind das mehrere Stunden – die man entweder für weitere Aufträge nutzt oder gar nicht erst arbeitet.
Dasselbe gilt für den Staubsauger: Ein Rückengerät wiegt weniger auf dem Arm und mehr in der Anschaffung. Nach einem halben Jahr merkt man den Unterschied im Rücken.
Der Posten, der regelmäßig fehlt
Das Fahrzeug. Reinigung findet beim Kunden statt, und Gerät muss mit. Wer keines hat, braucht eines – und dann liegt die Rechnung nicht bei 900, sondern bei 6.000 bis 12.000 Euro.
Zwischenlösung: Aufträge im Umkreis von zwei Kilometern annehmen und mit Sackkarre arbeiten. Das schränkt ein, funktioniert aber und ermöglicht den Start ohne Fahrzeug.
Was bei Personal dazukommt
Sobald der erste Mitarbeiter kommt, gilt der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn des Gebäudereinigerhandwerks. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn und ist zwingend, auch bei Minijobs.
Dazu die Pflicht, Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Der Zoll prüft in dieser Branche regelmäßig.
Diese Kosten gehören in die Kalkulation, bevor der erste Auftrag mit Personal angenommen wird – nachträglich lässt sich der Preis selten anheben.
Wo Sparen teurer wird
Bei der Haftpflicht. In fremden Wohnungen und Treppenhäusern passiert etwas – ein Wasserfleck auf Parkett, ein Kratzer im Handlauf, eine beschädigte Tür. Der Einschluss von Tätigkeitsschäden ist dabei die entscheidende Klausel.
Und beim Schlüsselverlust: Wer Objektschlüssel verwahrt, sollte den Austausch einer Schließanlage mitversichert haben. Bei einem Bürogebäude sind das mehrere tausend Euro.
Quellen
- Gebäudereinigung als zulassungsfreies Handwerk der Anlage B1 (§ 18 HwO). gesetze-im-internet.de
- Allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne (AEntG). gesetze-im-internet.de
- Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (§ 17 MiLoG). gesetze-im-internet.de
- Sofortabzug geringwertiger Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG). gesetze-im-internet.de
Wie Objekte kalkuliert und Verwaltungen angesprochen werden, steht im Quick Guide Selbstständig mit Reinigungsservice.