Steuern

Betriebsstätte

Der feste Ort deiner unternehmerischen Tätigkeit – bestimmt Zuständigkeit und Gewerbesteuer.

Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Bei den meisten Einzelselbstständigen ist das die Wohnung oder ein kleines Büro.

Warum sie zählt

Sie bestimmt, welche Gemeinde die Gewerbesteuer erhebt und welches Finanzamt zuständig ist. Bei stark unterschiedlichen Hebesätzen kann das mehrere tausend Euro im Jahr ausmachen.

Was eine Betriebsstätte begründet

Eine gewisse Dauer und eine eigene Verfügungsmacht über die Räume. Das Homeoffice reicht aus, auch wenn kein separates Arbeitszimmer anerkannt wird. Ein reines Postfach oder eine virtuelle Büroadresse dagegen nicht.

Baustellen

Eine Bau- oder Montagestelle wird erst nach mehr als sechs Monaten Dauer zur Betriebsstätte. Für den typischen Handwerker mit wechselnden Einsatzorten entsteht dadurch keine zusätzliche Betriebsstätte.

Mehrere Betriebsstätten

Betreibst du in zwei Gemeinden feste Einrichtungen, wird der Gewerbeertrag zwischen ihnen zerlegt – der Maßstab sind in der Regel die Arbeitslöhne. Für Einzelunternehmer ohne Personal ist das praktisch bedeutungslos.

Erste Tätigkeitsstätte

Davon zu unterscheiden ist der reisekostenrechtliche Begriff. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nur mit der Entfernungspauschale ansetzbar, alle anderen betrieblichen Fahrten voll. Wer kein festes Büro außerhalb hat, ist meist durchgehend auswärts tätig – mit entsprechend besseren Abzugsmöglichkeiten.

Beim Umzug

Verlegung der Betriebsstätte beim Gewerbeamt ummelden. Das läuft nicht automatisch mit der Wohnsitzummeldung.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wo das eine Rolle spielt

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