Steuern

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Anschaffungen bis 800 Euro netto, die sofort voll als Betriebsausgabe abgezogen werden dürfen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungskosten 800 Euro netto nicht übersteigen. Sie werden nicht über Jahre abgeschrieben, sondern sofort in voller Höhe abgezogen.

Die Grenze

800 Euro netto – also ohne Umsatzsteuer. Bei 19 Prozent entspricht das 952 Euro brutto. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine Vorsteuer ziehen kann, rechnet dagegen mit dem Bruttobetrag.

Selbstständig nutzbar

Das ist die entscheidende Bedingung und der häufigste Streitpunkt. Ein Drucker für 300 Euro ist selbstständig nutzbar – GWG. Ein Monitor für 300 Euro ist es nicht, weil er ohne Rechner keine Funktion hat; er gehört zur Gesamtanlage und wird mit ihr abgeschrieben.

Bei Werkzeug gilt Ähnliches: Eine einzelne Bohrmaschine ist selbstständig nutzbar, ein Aufsatz für eine bestimmte Maschine nicht.

Das Verzeichnis

Für GWG über 250 Euro netto ist ein gesondertes Verzeichnis mit Anschaffungsdatum und Kosten zu führen. Bei sauber geführter Buchhaltung ergibt sich das ohnehin aus den Konten.

Der Sammelposten

Alternativ dürfen Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben werden. Die Wahl gilt einheitlich für alle Anschaffungen eines Jahres. In der Praxis ist die Sofortabschreibung meist attraktiver.

Der Denkfehler

Kurz vor Jahresende Dinge kaufen, nur um Steuern zu sparen. Von 800 Euro Ausgabe kommen je nach Steuersatz vielleicht 300 Euro zurück – 500 Euro sind weg. Sinnvoll ist es nur, wenn du die Sache ohnehin brauchst.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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