Einen bestehenden Betrieb kaufen statt bei null anzufangen – mit Kundenstamm, aber auch mit Altlasten.
Bei einer Übernahme kaufst du einen laufenden Betrieb mit Kunden, Ausstattung und eingeführtem Namen. Der Vorteil ist offensichtlich: Umsatz vom ersten Tag. Die Risiken sind weniger sichtbar.
Beim Asset Deal kaufst du einzelne Wirtschaftsgüter – Werkzeug, Fahrzeuge, Kundenliste. Verbindlichkeiten bleiben in der Regel beim Verkäufer. Beim Share Deal kaufst du Anteile an einer Gesellschaft, samt allem, was daran hängt. Für Einzelbetriebe ist der Asset Deal der Normalfall und der sichere Weg.
Die Umsätze der letzten drei Jahre, nicht nur des besten. Die Kundenstruktur: Hängt der Umsatz an zwei Auftraggebern, ist er beim Wechsel gefährdet. Der Zustand der Ausstattung. Laufende Verträge und deren Kündbarkeit. Offene Forderungen und ihre Werthaltigkeit.
Er ist der eigentliche Kaufgegenstand – und der unsicherste. Kunden binden sich an Personen, nicht an Betriebe. Eine gemeinsame Übergabephase mit persönlicher Vorstellung beim Kunden ist mehr wert als jede Vertragsklausel.
Üblich sind Verfahren, die den nachhaltig erzielbaren Gewinn mit einem Faktor bewerten, plus den Zeitwert der Ausstattung. Bei personenabhängigen Dienstleistungsbetrieben liegt der Faktor niedrig – zu Recht.
Führst du den Betrieb unter der bisherigen Firma fort, kannst du für Altverbindlichkeiten haften. Bei betrieblichen Steuerschulden gibt es zudem eine Übernehmerhaftung. Beides gehört vertraglich geregelt und vorher geprüft.
Sind Mitarbeiter da, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB automatisch auf dich über.
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