Sechs Wochen volles Entgelt – mit Erstattung für Kleinbetriebe über die U1-Umlage.
Erkrankt ein Mitarbeiter, zahlst du das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.
Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen. Die Arbeitsunfähigkeit ist unverschuldet. Der Mitarbeiter meldet sich unverzüglich und legt die Bescheinigung vor – bei gesetzlich Versicherten läuft das inzwischen elektronisch, du rufst sie bei der Krankenkasse ab.
Das Entgelt, das ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wäre – einschließlich regelmäßiger Zulagen, aber ohne Überstundenvergütung.
Der entscheidende Punkt für Kleinbetriebe. Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten nehmen am Umlageverfahren U1 teil. Du zahlst monatlich einen Beitragssatz und bekommst im Krankheitsfall einen erheblichen Teil des fortgezahlten Entgelts erstattet – je nach Kasse und gewähltem Satz zwischen 50 und 80 Prozent.
Die Teilnahme ist Pflicht, der Erstattungssatz teils wählbar. Wer den höheren Satz wählt, zahlt mehr Umlage, hat aber im Krankheitsfall weniger Belastung.
Für Mutterschaftsaufwendungen, unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Erstattung erfolgt zu 100 Prozent.
Sie gilt je Erkrankung. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt sie neu. Bei Fortsetzungserkrankung gelten Anrechnungsregeln.
Als Selbstständiger hast du keine Lohnfortzahlung. Dafür gibt es Krankentagegeld.
Mehr aus Recht:
Gewerbemietvertrag
· Scheinselbstständigkeit
· Impressumspflicht
· Zwangsvollstreckung
· Arbeitsschutz
· Arbeitszeugnis
Ausführliche Artikel stehen im Wissenszentrum, die Zahlen rechnest du in den Rechnern direkt durch.
← Alle Begriffe