Recht

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Sechs Wochen volles Entgelt – mit Erstattung für Kleinbetriebe über die U1-Umlage.

Erkrankt ein Mitarbeiter, zahlst du das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld.

Die Voraussetzungen

Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen. Die Arbeitsunfähigkeit ist unverschuldet. Der Mitarbeiter meldet sich unverzüglich und legt die Bescheinigung vor – bei gesetzlich Versicherten läuft das inzwischen elektronisch, du rufst sie bei der Krankenkasse ab.

Die Höhe

Das Entgelt, das ohne Arbeitsunfähigkeit angefallen wäre – einschließlich regelmäßiger Zulagen, aber ohne Überstundenvergütung.

Die U1-Umlage

Der entscheidende Punkt für Kleinbetriebe. Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten nehmen am Umlageverfahren U1 teil. Du zahlst monatlich einen Beitragssatz und bekommst im Krankheitsfall einen erheblichen Teil des fortgezahlten Entgelts erstattet – je nach Kasse und gewähltem Satz zwischen 50 und 80 Prozent.

Die Teilnahme ist Pflicht, der Erstattungssatz teils wählbar. Wer den höheren Satz wählt, zahlt mehr Umlage, hat aber im Krankheitsfall weniger Belastung.

Die U2-Umlage

Für Mutterschaftsaufwendungen, unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtend. Erstattung erfolgt zu 100 Prozent.

Die Sechs-Wochen-Frist

Sie gilt je Erkrankung. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt sie neu. Bei Fortsetzungserkrankung gelten Anrechnungsregeln.

Für dich selbst

Als Selbstständiger hast du keine Lohnfortzahlung. Dafür gibt es Krankentagegeld.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wo das eine Rolle spielt

Verwandte Begriffe

Mehr aus Recht:
Gewerbemietvertrag · Scheinselbstständigkeit · Impressumspflicht · Zwangsvollstreckung · Arbeitsschutz · Arbeitszeugnis

Ausführliche Artikel stehen im Wissenszentrum, die Zahlen rechnest du in den Rechnern direkt durch.

← Alle Begriffe