Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme – oft schneller, als einem lieb ist.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme. Schriftform ist dafür in den meisten Fällen nicht nötig.
Ein am Telefon vereinbarter Auftrag ist ein wirksamer Vertrag. Auch ein Handschlag auf der Baustelle. Das Problem ist nicht die Wirksamkeit, sondern der Beweis – wer was wann versprochen hat, lässt sich später selten klären.
Dein Angebot bindet dich. Nimmt der Kunde es unverändert an, ist der Vertrag geschlossen – auch wenn dir inzwischen die Kalkulation nicht mehr passt. Deshalb gehört eine Bindefrist in jedes Angebot.
Antwortet der Kunde mit Änderungen, ist das keine Annahme, sondern ein neues Angebot. Erst deine Zustimmung schließt den Vertrag. Wer stillschweigend mit der Arbeit beginnt, nimmt die Änderungen an.
Schweigen bedeutet grundsätzlich keine Zustimmung. Ausnahme im Handelsverkehr: das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Wer als Kaufmann ein solches Schreiben erhält und nicht unverzüglich widerspricht, muss den Inhalt gegen sich gelten lassen.
Bürgschaften, Grundstücksgeschäfte, befristete Arbeitsverträge, Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. In diesen Fällen ist ein mündlicher Abschluss unwirksam.
Nach jedem mündlich vereinbarten Auftrag eine kurze Bestätigung per E-Mail: Was, bis wann, zu welchem Preis. Das dauert zwei Minuten und ist im Streitfall das entscheidende Dokument.
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