Recht

Insolvenz

Das geordnete Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit – mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Insolvenz ist kein Weltuntergang, sondern ein Verfahren. Für Einzelunternehmer führt es nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung – und damit zu einem echten Neuanfang.

Die Gründe

Zahlungsunfähigkeit, wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. Drohende Zahlungsunfähigkeit als Antragsgrund für den Schuldner selbst. Überschuldung – bei Einzelunternehmern kein Insolvenzgrund, bei Kapitalgesellschaften schon.

Die Antragspflicht

Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb enger Fristen Insolvenz anmelden. Wer das versäumt, macht sich strafbar und haftet persönlich. Einzelunternehmer trifft diese Pflicht nicht – sie können, müssen aber nicht.

Das Regelinsolvenzverfahren

Für Selbstständige und ehemals Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen. Sonst greift das Verbraucherinsolvenzverfahren mit vorgeschaltetem außergerichtlichem Einigungsversuch.

Die Restschuldbefreiung

Nach drei Jahren ab Verfahrenseröffnung, unabhängig von der Höhe der Befriedigung. Ausgenommen bleiben unter anderem Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Geldstrafen und hinterzogene Steuern.

Selbstständigkeit im Verfahren

Sie ist möglich. Der Insolvenzverwalter kann die Tätigkeit freigeben, dann fließen die Einkünfte unter Abführung eines fiktiven Pfändungsbetrags an dich.

Der wichtigste Rat

Früh handeln. Wer bei den ersten ernsten Anzeichen eine Schuldner- oder Insolvenzberatung aufsucht, hat Gestaltungsspielraum. Wer wartet, bis die Kontopfändung kommt, hat keinen mehr.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wo das eine Rolle spielt

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