Die monatliche Übersicht über Umsatz, Kosten und Ergebnis – dein wichtigstes Steuerungsinstrument.
Die BWA fasst die laufende Buchhaltung eines Monats zusammen: Umsatzerlöse, Kostenarten, vorläufiges Ergebnis, meist mit Vorjahresvergleich und kumulierten Werten.
Ohne BWA erfährst du erst mit dem Jahresabschluss, wie das Jahr gelaufen ist – also bis zu 18 Monate zu spät. Mit BWA siehst du monatlich, ob die Kalkulation trägt und wo Kosten aus dem Ruder laufen.
Nicht auf den Umsatz allein. Interessant sind das Verhältnis von Material- und Fremdleistungsaufwand zum Umsatz, die Entwicklung der Fixkosten und das vorläufige Ergebnis im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Ein Materialanteil, der von 30 auf 42 Prozent steigt, ist ein Alarmsignal – sichtbar im März statt im nächsten Februar.
Die BWA ist eine Momentaufnahme aus der laufenden Buchhaltung. Abschreibungen, Rückstellungen und Bestandsveränderungen sind oft nicht enthalten. Das Ergebnis ist deshalb regelmäßig zu optimistisch. Wer sie liest, sollte die AfA im Kopf abziehen.
Vom Steuerberater, wenn er die Buchhaltung macht. Oder direkt aus der eigenen Buchhaltungssoftware – dort meist auf Knopfdruck.
Bei Kreditanfragen wird eine aktuelle BWA regelmäßig verlangt. Wer keine hat, wirkt nicht steuerungsfähig – unabhängig davon, wie gut das Geschäft läuft.
Einmal im Monat zwanzig Minuten. Das ist der Unterschied zwischen einem Betrieb, der geführt wird, und einem, der einfach läuft.
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