Wann sich externe Hilfe rechnet – und wofür man ihn wirklich braucht.
Ein Steuerberater ist keine Pflicht. Einzelunternehmer mit EÜR dürfen ihre Steuererklärung selbst machen. Die Frage ist nicht, ob man muss, sondern ob es sich lohnt.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung, mit Spielraum nach oben und unten. Für einen kleinen Einzelbetrieb mit EÜR und Umsatzsteuererklärung liegen die Jahreskosten häufig zwischen 800 und 2.500 Euro, je nach Belegzahl und Vorarbeit.
Laufende Buchhaltung kostet extra und wird meist monatlich abgerechnet. Wer die Belege vorsortiert oder selbst vorkontiert, senkt die Rechnung spürbar.
Bei Regelbesteuerung mit monatlichen Voranmeldungen. Bei Gewinnen ab etwa 40.000 Euro, wo Gestaltungsspielräume echtes Geld bedeuten. Bei Mitarbeitern. Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen. Bei einer Betriebsprüfung ohnehin.
Im ersten Jahr eines Kleingewerbes mit Kleinunternehmerregelung, wenigen Belegen und ohne Anlagevermögen. Da ist die EÜR in einem Nachmittag gemacht, und das Geld ist woanders besser aufgehoben.
Buchhaltung selbst machen, Jahresabschluss und Erklärung vom Berater. Das kostet einen Bruchteil und lässt trotzdem einen Fachmann über die Zahlen schauen.
Nach Erfahrung mit Betrieben deiner Größe fragen, nicht nach dem Stundensatz. Ein Berater, der überwiegend GmbHs betreut, ist für ein Kleingewerbe oft die falsche Adresse – zu teuer und mit anderen Reflexen.
Auch mit Berater bleibst du für deine Steuererklärung verantwortlich. Zahlen ungeprüft durchwinken ist keine gute Idee.
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