Ein Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung – gegen eine Sondervorauszahlung.
Mit der Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist für Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen Monat nach hinten.
Statt bis zum 10. Februar für den Januar hast du bis zum 10. März Zeit. Der Antrag läuft elektronisch über ELSTER und gilt, bis du ihn widerrufst – er muss nicht jährlich neu gestellt werden.
Bei monatlicher Abgabe verlangt das Finanzamt ein Elftel der Umsatzsteuer des Vorjahres als Sondervorauszahlung. Sie ist bis zum 10. Februar anzumelden und zu zahlen und wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet.
Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung vollständig – dort ist die Verlängerung ein reiner Gewinn.
Wenn die Buchhaltung regelmäßig knapp wird und Verspätungszuschläge drohen. Und wenn längere Zahlungsziele der Kunden dazu führen, dass die Umsatzsteuer fällig wird, bevor das Geld da ist.
Wenn du regelmäßig Erstattungen bekommst – etwa in einer Investitionsphase. Dann bekommst du dein Geld einen Monat später, und die Sondervorauszahlung bindet zusätzlich Liquidität.
Bei Liquiditätsproblemen wirkt die Ist-Versteuerung stärker als die Dauerfristverlängerung. Sie verschiebt die Steuerschuld auf den Zahlungseingang statt nur um einen Monat. Beides lässt sich kombinieren.
Der Antrag ist in fünf Minuten gestellt und kostet nichts außer der gebundenen Sondervorauszahlung.
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