Höhere Abschreibung in den ersten Jahren – zeitweise als Konjunkturmaßnahme verfügbar.
Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewandt. Die Abschreibungsbeträge sind zu Beginn hoch und sinken von Jahr zu Jahr.
Linear wird jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben. Degressiv wird im ersten Jahr deutlich mehr abgesetzt – was den Gewinn früher mindert und Liquidität schont.
Beispiel bei 30.000 Euro und 20 Prozent degressiv: im ersten Jahr 6.000 Euro, im zweiten 4.800 Euro vom Restwert, im dritten 3.840 Euro.
Die degressive Abschreibung wurde in den vergangenen Jahren mehrfach befristet eingeführt, ausgesetzt und wieder eröffnet – jeweils mit unterschiedlichen Prozentsätzen und Höchstgrenzen. Ob sie für eine konkrete Anschaffung gilt, hängt am Anschaffungszeitpunkt.
Vor einer größeren Investition lohnt deshalb der Blick auf die aktuelle Rechtslage oder eine kurze Nachfrage beim Steuerberater.
Von der degressiven zur linearen Abschreibung darf gewechselt werden – sinnvoll in dem Jahr, in dem die lineare Restwertabschreibung höher wäre. Der umgekehrte Wechsel ist ausgeschlossen.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag ist sie kombinierbar, mit der Sonderabschreibung nach § 7g nicht in beliebiger Weise. Auch hier gilt: vor der Anschaffung rechnen, nicht danach.
In gewinnstarken Jahren mit hohem Grenzsteuersatz. Im Verlustjahr verschenkt man sie.
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