Verschafft selbstständigen Künstlern und Publizisten den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung, sondern eine Einzugsstelle. Sie sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur etwa die Hälfte der Beiträge zahlen – den Rest tragen ein Bundeszuschuss und die Abgabe der Verwerter.
Wer erwerbsmäßig und selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig ist – Musiker, bildende Künstler, Designer, Fotografen im künstlerischen Bereich, Journalisten, Autoren, Lektoren, teilweise auch Webdesigner und Texter, wenn die gestaltende Leistung überwiegt.
Das voraussichtliche Jahreseinkommen aus der künstlerischen Tätigkeit muss über einer Mindestgrenze liegen – derzeit rund 3.900 Euro. In den ersten drei Berufsjahren darf sie unterschritten werden.
Statt den vollen Krankenkassenbeitrag allein zu tragen, zahlst du nur den Arbeitnehmeranteil. Bei einem Gewinn von 30.000 Euro macht das je nach Konstellation mehrere hundert Euro Ersparnis im Monat. Das ist der größte finanzielle Hebel, den es für diese Berufsgruppen gibt.
Die andere Seite: Wer selbst regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbstständigen einkauft – Grafik, Text, Foto, Webdesign – ist abgabepflichtig. Der Satz liegt bei wenigen Prozent der gezahlten Honorare. Diese Pflicht wird häufig übersehen und bei Prüfungen rückwirkend nachgefordert.
Mit Nachweisen zur Tätigkeit: Arbeitsproben, Verträge, Rechnungen. Die Prüfung dauert Monate. Bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich, oft mit besseren Nachweisen erfolgreich.
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