Rechtlicher Schutz für Name und Logo – sinnvoll, wenn der Name Wert aufbaut.
Eine eingetragene Marke gibt dir das ausschließliche Recht, ein Zeichen für bestimmte Waren und Dienstleistungen zu nutzen – und anderen die Nutzung zu untersagen.
Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken. Nicht schutzfähig sind rein beschreibende Angaben. „Hausmeisterservice Musterstadt" wird nicht eingetragen, weil es die Leistung beschreibt. Ein Fantasiename oder eine gestaltete Wort-Bild-Kombination dagegen schon.
Das ist der Zielkonflikt: Beschreibende Namen sind gut auffindbar, aber nicht schützbar. Fantasienamen sind schützbar, brauchen aber Werbebudget.
Der Schutz gilt nur für die angemeldeten Waren- und Dienstleistungsklassen. Die Auswahl entscheidet über die Reichweite – zu eng gewählt nützt sie wenig, zu breit erhöht die Kosten und das Risiko von Widersprüchen.
Die Anmeldung beim DPMA kostet für drei Klassen eine überschaubare Grundgebühr, jede weitere Klasse zusätzlich. Der Schutz gilt zehn Jahre und ist verlängerbar. Die Eintragung dauert einige Monate.
Das Amt prüft nicht, ob ältere Rechte entgegenstehen. Das musst du selbst tun – im Register des DPMA und beim EUIPO. Wer eine bereits geschützte Marke anmeldet, kassiert eine Abmahnung und verliert die Gebühren.
Nach fünf Jahren ohne ernsthafte Benutzung wird die Marke angreifbar.
Wenn der Name über Jahre Wert aufbaut oder eine Ausweitung geplant ist. Für den lokalen Ein-Mann-Betrieb meist verzichtbar.
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