Der Weg zurück in die Legalität bei Steuerhinterziehung – mit engen Bedingungen.
Eine wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit bei Steuerhinterziehung. Die Anforderungen sind allerdings streng, und ein Fehler macht sie unwirksam.
Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart müssen vollständig berichtigt werden – mindestens für die letzten zehn Kalenderjahre. Eine Teilselbstanzeige, die nur den Teil offenlegt, von dem man annimmt, dass er entdeckt wird, ist unwirksam.
Ist die Tat bereits entdeckt, eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben oder ein Prüfer erschienen, ist der Weg versperrt. Ebenso ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro je Tat – dann gibt es keine Straffreiheit mehr, sondern nur ein Absehen von Verfolgung gegen einen Zuschlag.
Die hinterzogenen Steuern sind samt Hinterziehungszinsen innerhalb einer gesetzten Frist zu zahlen. Ohne Zahlung keine Straffreiheit.
Nicht selbst schreiben. Eine unvollständige oder falsch formulierte Selbstanzeige ist unwirksam und liefert zugleich das Geständnis. Das ist einer der wenigen Fälle, in denen fachliche Hilfe ohne Abwägung nötig ist – Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.
Nicht die große Konstruktion, sondern vergessene Nebeneinkünfte, nicht erklärte Einnahmen aus den Anfangsjahren oder Bareinnahmen, die nie erfasst wurden. Auch das ist Steuerhinterziehung.
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beträgt bei einfacher Hinterziehung fünf Jahre, in schweren Fällen 15. Steuerlich können 10 Jahre nachgefordert werden.
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