Bis 250 Euro brutto gelten vereinfachte Anforderungen – praktisch für Tankbelege und Kleinkäufe.
Rechnungen bis 250 Euro brutto brauchen weniger Pflichtangaben als eine normale Rechnung. Das erleichtert den Alltag erheblich, weil die meisten Belege im Betrieb unter dieser Grenze liegen.
Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und der Steuersatz. Bei Steuerbefreiung ein entsprechender Hinweis.
Name und Anschrift des Empfängers, Steuernummer, Rechnungsnummer, getrennter Ausweis von Netto und Steuerbetrag. Deshalb ist ein Tankbeleg oder Baumarktbon ohne deinen Namen für den Vorsteuerabzug ausreichend.
250 Euro einschließlich Umsatzsteuer, bezogen auf die einzelne Rechnung. Eine Aufteilung eines größeren Vorgangs in mehrere Belege, um unter die Grenze zu kommen, ist unzulässig.
Bei Leistungen ins EU-Ausland mit Reverse-Charge und bei Lieferungen mit Steuerschuldnerschaft des Empfängers. Dort ist immer eine vollständige Rechnung nötig.
Für Bewirtungsbelege über 250 Euro brauchst du dagegen zwingend deinen Namen auf der Rechnung – das ist der häufigste Grund, warum größere Restaurantbelege gestrichen werden. Beim Bezahlen also gleich nach einer Rechnung auf den Betriebsnamen fragen.
Auch die kleine Rechnung unterliegt der zehnjährigen Aufbewahrung. Thermopapier verblasst – Kassenbons zeitnah scannen oder fotografieren, sonst ist der Abzug bei einer Prüfung nicht mehr belegbar.
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