Nachhilfe ist der Klassiker unter den Nebentätigkeiten – und das aus gutem Grund: ein paar Stunden am Nachmittag oder Abend, flexibel planbar, online sogar ortsunabhängig. Ob neben Job, Studium oder Ruhestand, der Einstieg ist leicht.

Was du anmelden musst

Auch nebenberuflich gilt: Sobald du regelmäßig gegen Bezahlung unterrichtest, meldest du die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Ein Gewerbe brauchst du dafür nicht. Deine Einnahmen versteuerst du über die Anlage S; bis zum steuerlichen Grundfreibetrag fällt ohnehin keine Einkommensteuer an, und die Umsatzsteuer entfällt meist über die Kleinunternehmerregelung.

Worauf du achten solltest

Wenn du fest angestellt bist, deckt dein Hauptjob die Krankenversicherung, solange die Nachhilfe der Nebenschauplatz bleibt. Ein Sonderfall lohnt den Blick: Wer für eine gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung unterrichtet – etwa eine Volkshochschule oder einen Verein –, kann die Übungsleiterpauschale nutzen und einen Teil der Einnahmen steuerfrei stellen. Für private Nachhilfe als eigenes Geschäft gilt das allerdings nicht.

Der Übergang, wenn du willst

Das Schöne: Du kannst klein anfangen und wachsen. Reichen die Anfragen irgendwann für mehr, baust du die Stunden aus – online ohne die Grenze deiner Region. Aus dem Nebenverdienst wird so, wenn du möchtest, nach und nach ein tragfähiges Standbein. Wie du sauber startest und ausbaust, zeigt der Quick Guide „Selbstständig als Nachhilfelehrer".

Quellen

Du willst vergleichen? Die große Übersicht zeigt, welche Berufe ohne Ausbildung gehen – alle 24.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Erfahrung und allgemeine Informationen wieder – keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Gesetze, Beträge, Fristen und Zuständigkeiten ändern sich; trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Kläre deinen konkreten Fall vor verbindlichen Entscheidungen mit der zuständigen Stelle – Handwerkskammer, IHK, Gewerbe- oder Ordnungsamt bzw. Steuerberater.
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