Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die dir am Anfang der Selbstständigkeit immer wieder begegnen – ohne Fachchinesisch. Kurz, praxisnah, und sortiert nach Themen statt Alphabet, damit Zusammengehöriges beieinandersteht. Wo es tiefer geht, ist auf den passenden Beitrag verlinkt.
Rechtsformen und Haftung
Gewerbe – Jede selbstständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die kein freier Beruf ist. Wer ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden. Näheres unter Gewerbe oder Freiberufler.
Freiberufler – Wer einen Katalogberuf nach Paragraf 18 EStG ausübt (etwa beratend, schreibend, lehrend, heilend). Freiberufler brauchen kein Gewerbe und zahlen keine Gewerbesteuer.
Einzelunternehmen – Die einfachste Form: du allein, ohne Mindestkapital, nur mit Gewerbeanmeldung. Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Entsteht automatisch, sobald zwei oder mehr Personen gemeinsam ein Geschäft betreiben. Alle haften persönlich und gesamtschuldnerisch.
UG und GmbH – Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die UG startet ab 1 Euro Stammkapital, die GmbH braucht 25.000 Euro. Mehr unter Rechtsform wählen.
Haftung – Die Frage, ob im Schadensfall nur dein Geschäftsvermögen oder auch dein Privatvermögen herangezogen wird. Beim Einzelunternehmen und der GbR haftest du privat; eine Berufshaftpflicht federt das ab.
Steuern
Einkommensteuer – Steuer auf deinen Gewinn. Bis zum Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro für Ledige) fällt keine an, darüber steigt der Satz progressiv.
Umsatzsteuer – Die Steuer, die du auf deine Leistungen aufschlägst (meist 19 Prozent) und ans Finanzamt abführst. Der Kunde zahlt sie, du leitest sie nur durch.
Vorsteuer – Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst und dir vom Finanzamt zurückholen kannst – sofern du nicht Kleinunternehmer bist.
Gewerbesteuer – Eine kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Greift erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro; Freiberufler zahlen sie gar nicht.
Kleinunternehmerregelung (Paragraf 19 UStG) – Wer darunter fällt, weist keine Umsatzsteuer aus und spart sich die Voranmeldungen, darf aber keine Vorsteuer ziehen. Grenzen 2026: 25.000 Euro Vorjahresumsatz, 100.000 Euro im laufenden Jahr. Mehr unter Kleinunternehmerregelung.
EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) – Die einfache Gewinnermittlung für kleine Betriebe: Einnahmen minus Ausgaben. Aufwendiger ist nur die doppelte Buchführung der Kapitalgesellschaften.
Betriebsausgaben – Alle Kosten, die durch deine Tätigkeit entstehen (Material, Software, Fahrtkosten). Sie mindern deinen Gewinn und damit die Steuer.
Soll- und Ist-Versteuerung – Bei der Soll-Versteuerung ist die Umsatzsteuer schon mit der Rechnung fällig, bei der Ist-Versteuerung erst bei Zahlung. Für Gründer ist Ist meist günstiger; mehr im Fragebogen-Beitrag.
Bemessungsgrundlage – Der Betrag, auf den eine Abgabe berechnet wird, etwa der Gewerbeertrag für die Gewerbesteuer oder ein fiktives Mindesteinkommen für den Krankenkassenbeitrag.
Anmeldung und Behörden
Gewerbeanmeldung – Die Anzeige beim Gewerbeamt, dass du selbstständig wirst. Kostet 20 bis 65 Euro, der Schein ist meist sofort da. Ablauf unter Gewerbe anmelden.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Das Formular, mit dem du dich beim Finanzamt anmeldest und deine Steuernummer beantragst. Pflicht über ELSTER, innerhalb eines Monats.
ELSTER – Das Online-Portal der Steuerverwaltung. Über dein Konto reichst du Fragebogen, Voranmeldungen und Erklärungen ein. Einrichtung unter ELSTER einrichten.
Steuernummer und USt-IdNr – Die Steuernummer gehört auf jede Rechnung, die USt-IdNr brauchst du nur für EU-Geschäfte. Unterschiede unter Steuernummer, USt-IdNr und Wirtschafts-ID.
IHK und Handwerkskammer – Die Kammern, in denen du mit der Gewerbeanmeldung automatisch Pflichtmitglied wirst. Als Gründer mit kleinem Ertrag zahlst du erstmal nichts. Mehr unter IHK und Handwerkskammer.
Geld und Planung
Umsatz und Gewinn – Umsatz ist alles, was reinkommt; Gewinn ist, was nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Leben kannst du nur vom Gewinn – ein Unterschied, den viele am Anfang unterschätzen.
Stundensatz – Der Preis, den du pro Stunde verlangen musst, damit alle Kosten und dein Lebensunterhalt gedeckt sind. Den rechnest du am besten mit dem Stundensatz-Rechner aus.
Mindestumsatz – Der Betrag, den du monatlich umsetzen musst, um über die Runden zu kommen. Die wichtigste Zahl jeder Planung.
Liquidität – Ob genug Geld da ist, um die laufenden Rechnungen zu zahlen. Ein Betrieb kann auf dem Papier Gewinn machen und trotzdem an fehlender Liquidität scheitern. Mehr unter Liquiditätsplanung.
Rücklage – Geld, das du zurücklegst, statt es auszugeben – vor allem für die Steuer, die später kommt. Mehr unter Rücklagen für die Steuer.
Förderung und Absicherung
Gründungszuschuss – Förderung der Agentur für Arbeit für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (ALG I), bis rund 20.700 Euro über 15 Monate. Setzt einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
Einstiegsgeld – Das Gegenstück für Bürgergeld-Bezieher, eine Ermessensleistung des Jobcenters.
Tragfähigkeitsbescheinigung – Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (IHK, Bank, Steuerberater), die deinem Konzept wirtschaftliche Tragfähigkeit bescheinigt – Voraussetzung für den Gründungszuschuss.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung – Als hauptberuflich Selbstständiger versicherst du dich selbst, gesetzlich oder privat. Die Beiträge trägst du allein. Mehr unter Krankenversicherung für Selbstständige.
Einen geordneten Überblick über den gesamten Start gibt der Leitfaden zu den ersten Schritten.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn?
Umsatz ist alles, was an Einnahmen hereinkommt. Gewinn ist, was nach Abzug aller Betriebsausgaben übrig bleibt. Leben und Steuern zahlen kannst du nur vom Gewinn.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Wer unter die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG fällt, weist keine Umsatzsteuer aus und spart sich die Voranmeldungen, darf dafür aber keine Vorsteuer ziehen. Die Grenzen liegen 2026 bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfache Gewinnermittlung für kleine Betriebe: Einnahmen minus Ausgaben. Einzelunternehmer und Freiberufler kommen damit aus, während Kapitalgesellschaften eine doppelte Buchführung brauchen.
Was ist eine Bemessungsgrundlage?
Der Betrag, auf den eine Steuer oder Abgabe berechnet wird – zum Beispiel der Gewerbeertrag bei der Gewerbesteuer oder ein fiktives Mindesteinkommen beim Krankenkassenbeitrag.