Die meisten Gründungsschritte sind einzeln harmlos – teuer wird nur die falsche Reihenfolge. Vor allem an einer Stelle: Wer Förderung will, muss sie beantragen, bevor er loslegt. Dieser Beitrag legt die Schritte auf eine Zeitachse, damit du nichts in der falschen Reihenfolge erledigst und genug Vorlauf einplanst. Den inhaltlichen Überblick zu allen Schritten gibt der Leitfaden zu den ersten Schritten – hier geht es ums Timing.
Die goldene Regel: erst Geld klären, dann anmelden
Der wichtigste Satz zuerst: Den Gründungszuschuss musst du beantragen, bevor du die Tätigkeit aufnimmst – also vor der Gewerbeanmeldung und vor der ersten Rechnung. Wer schon gegründet hat, bekommt nichts mehr. Dasselbe gilt sinngemäß für Kredite: Erst die Finanzierung stehen haben, dann starten. Wenn Förderung für dich infrage kommt, dreht sich dein ganzer Zeitplan um diesen Punkt. Was möglich ist, zeigt die Förderseite.
Phase 1: vier bis acht Wochen vorher – entscheiden und vorbereiten
In dieser Phase fällt keine einzige Behördengebühr an, aber hier werden die Weichen gestellt. Sinnvolle Reihenfolge:
- Grundsatzentscheidungen treffen: haupt- oder nebenberuflich, welche Rechtsform, brauchst du überhaupt einen Businessplan.
- Zahlen rechnen: Gründungskosten, Mindestumsatz, Lebenshaltungs-Puffer für die Anlaufzeit – siehe Was der Start kostet.
- Bei Förderung jetzt aktiv werden: Termin bei der Agentur für Arbeit machen (Vorlauf zwei bis vier Wochen), Businessplan erstellen und die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle besorgen.
- Krankenversicherung klären: Status mit der Kasse abstimmen, bevor das Geschäft läuft – mehr unter Krankenversicherung für Selbstständige.
- ELSTER-Konto anlegen: Die Aktivierung kommt per Post und dauert ein paar Tage – früh erledigen, damit es später nicht klemmt (ELSTER einrichten).
Phase 2: der Start – anmelden
Steht die Finanzierung und sind die Entscheidungen getroffen, kommt der eigentliche Akt – und der ist schnell:
- Gewerbe anmelden vor Aufnahme der Tätigkeit. Der Schein ist meist sofort da (Gewerbe anmelden). Freiberufler überspringen das und melden sich nur beim Finanzamt.
- Handwerksrolle, falls dein Handwerk zulassungspflichtig ist – plane zwei bis vier Wochen ein.
- Berufshaftpflicht abschließen, bevor du den ersten Auftrag annimmst.
Die Kammer (IHK oder Handwerkskammer) meldet sich nach der Anmeldung von selbst – darum musst du dich nicht aktiv kümmern (IHK und Handwerkskammer).
Phase 3: die ersten Wochen danach – das Finanzamt
Jetzt läuft die Uhr für die Steuer:
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen – Pflicht innerhalb eines Monats (zum Fragebogen).
- Auf die Steuernummer warten: Sie kommt in der Regel nach drei bis sechs Wochen per Post. Erst dann darfst du ordnungsgemäße Rechnungen schreiben – plane diese Wartezeit ein, bevor du Geld erwartest (mehr zu den Nummern).
- USt-IdNr nur bei EU-Geschäften – die kann über das Bundeszentralamt für Steuern bis zu zwei Monate dauern.
Laufend: was ab jetzt dranbleibt
Mit der ersten Rechnung beginnt der Dauerbetrieb. Drei Dinge gehören ab sofort zur Routine: Steuerrücklagen bilden, damit der erste Bescheid kein Loch reißt; die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, sofern du nicht Kleinunternehmer bist; und die Liquidität im Blick behalten. Das ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen, das ist Steuerung – und genau das unterscheidet den Unternehmer vom Angestellten.
Der Zeitstrahl auf einen Blick
Knapp zusammengefasst: Wochen minus 8 bis minus 4 – entscheiden, rechnen, bei Förderung Antrag und Tragfähigkeitsbescheinigung, ELSTER-Konto anlegen, Krankenkasse klären. Woche 0 – Förderung bewilligt, dann Gewerbe anmelden, Haftpflicht abschließen, loslegen. Wochen plus 1 bis plus 6 – Fragebogen abgeben, auf die Steuernummer warten, dann erste Rechnung. Ab dann laufend – Rücklagen, Voranmeldungen, Liquidität. Der häufigste Fehler steckt ganz vorn: Wer in Woche 0 anmeldet, ohne die Förderung vorher geklärt zu haben, hat sie verschenkt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ich selbststaendig bin?
Die Anmeldung selbst geht an einem Tag. Realistisch solltest du aber einige Wochen Vorlauf für Entscheidungen, eine eventuelle Förderung und die ELSTER-Einrichtung einplanen, und nach der Anmeldung drei bis sechs Wochen, bis die Steuernummer da ist und du Rechnungen schreiben darfst.
Wann muss ich den Gruendungszuschuss beantragen?
Vor Aufnahme der Taetigkeit, also vor der Gewerbeanmeldung und der ersten Rechnung. Wer bereits gegruendet hat, hat keinen Anspruch mehr. Voraussetzung sind unter anderem mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
Wann darf ich die erste Rechnung schreiben?
Erst wenn dir die Steuernummer vorliegt. Sie kommt in der Regel drei bis sechs Wochen nach Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung per Post.
In welcher Reihenfolge muss ich die Schritte erledigen?
Zuerst entscheiden und – falls gewuenscht – Foerderung beantragen, dann anmelden, dann den Fragebogen ans Finanzamt und auf die Steuernummer warten. Entscheidend ist, dass die Foerderung vor der Anmeldung geklaert ist.