Steuern

Betriebsvermögen und Privatvermögen

Die Zuordnung entscheidet über Abzugsfähigkeit, Abschreibung und die Besteuerung beim Verkauf.

Jeder Gegenstand gehört entweder zum Betriebs- oder zum Privatvermögen. Die Zuordnung hat Folgen, die über Jahre wirken.

Die Regeln

Über 50 Prozent betriebliche Nutzung: notwendiges Betriebsvermögen, die Zuordnung ist zwingend. Zwischen 10 und 50 Prozent: gewillkürtes Betriebsvermögen, du hast ein Wahlrecht. Unter 10 Prozent: notwendiges Privatvermögen.

Was die Zuordnung bringt

Im Betriebsvermögen sind alle laufenden Kosten Betriebsausgaben, die Anschaffung wird abgeschrieben, die Vorsteuer ist abziehbar. Die private Mitnutzung wird als Entnahme versteuert.

Der Haken beim Verkauf

Verkaufst du einen Gegenstand aus dem Betriebsvermögen, ist der Erlös in voller Höhe Betriebseinnahme – auch wenn er längst abgeschrieben ist. Ein Transporter, der mit einem Euro in den Büchern steht und für 9.000 Euro verkauft wird, erzeugt 9.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn.

Dasselbe gilt bei der Entnahme ins Privatvermögen: Der Teilwert ist anzusetzen und zu versteuern, ohne dass Geld fließt.

Das Wahlrecht nutzen

Bei gewillkürtem Betriebsvermögen lohnt die Überlegung. Ein Fahrzeug mit 30 Prozent betrieblicher Nutzung im Privatvermögen kostet dich die anteiligen Kosten als Abzug – dafür ist der spätere Verkauf steuerfrei. Bei kurzer Haltedauer und hohem Wiederverkaufswert kann das die bessere Rechnung sein.

Dokumentation

Die Zuordnung gewillkürten Betriebsvermögens muss zeitnah und nachvollziehbar erfolgen – durch Aufnahme ins Anlagenverzeichnis.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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