Eine Illusion sollte man sofort begraben: Airbnb-Einnahmen sind steuerpflichtig, und die Finanzämter bekommen über die neuen Meldepflichten der Plattformen inzwischen sehr genaue Daten. Wer die Einnahmen verschweigt, riskiert eine Nachzahlung mit Zinsen und schlimmstenfalls ein Steuerstrafverfahren. Die gute Nachricht: Die Grundlagen sind überschaubar.
Einkommensteuer
Deine Einnahmen aus der Vermietung musst du in der Steuererklärung angeben. Steuerpflichtig ist dabei nicht der volle Umsatz, sondern der Gewinn – also die Einnahmen nach Abzug der Kosten. Reinigung, Ausstattung, anteilige Nebenkosten, Plattformgebühren, Abschreibungen: Vieles davon lässt sich absetzen und mindert den zu versteuernden Betrag. Ordentliche Belege sind deshalb bares Geld.
Vermietung oder Gewerbe?
Eine zentrale Weiche ist die Frage, ob deine Tätigkeit noch private Vermietung oder schon ein Gewerbe ist. Wer schlicht Wohnraum überlässt, erzielt in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Kommen hotelähnliche Zusatzleistungen dazu – häufiger Gästewechsel, Frühstück, Reinigung während des Aufenthalts, Rezeption –, kippt das schnell in Richtung Gewerbe, mit Gewerbeanmeldung und möglicher Gewerbesteuer. Wo genau die Grenze im Einzelfall liegt, ist eine klassische Frage für den Steuerberater.
Umsatzsteuer
Kurzfristige Beherbergung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, für die Übernachtung mit dem ermäßigten Satz. In der Praxis bleiben viele kleine Vermieter aber unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung und müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Überschreitest du die Grenzen, kommt die Umsatzsteuer ins Spiel – auch das ein Punkt, den man vorab klärt statt hinterher.
Nicht vergessen: die lokalen Abgaben
Viele Städte erheben zusätzlich eine Übernachtungs- oder Bettensteuer, die du von den Gästen einziehst und an die Kommune abführst. Ob und in welcher Höhe, hängt wieder von deinem Ort ab. Der vernünftige Weg durch das ganze Thema ist derselbe wie beim Zweckentfremdungsverbot: einmal am Anfang sauber klären – am besten mit einem Steuerberater und einem Anruf beim Finanzamt –, statt Jahre später eine böse Rechnung zu bekommen. Diese Klarheit kostet wenig und erspart viel.
Den kompletten Weg in diesen Beruf beschreibt der Quick Guide „Selbstständig als Airbnb-Vermieter" Schritt für Schritt.
Quellen
- Registrierungs- und Meldepflichten für Kurzzeitvermietungen regelt die Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten für kurzfristige Vermietungen. eur-lex.europa.eu
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind einkommensteuerpflichtig (§ 21 EStG). gesetze-im-internet.de
- Ob eine Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach dem Zweckentfremdungsrecht der jeweiligen Kommune; verbindliche Auskunft erteilt das örtliche Bezirks- oder Ordnungsamt.
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