Das aufwendigere Verfahren mit Bilanz – für die meisten Einzelselbstständigen nicht nötig.
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst, Soll und Haben. Am Jahresende stehen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist deutlich aufwendiger als die EÜR.
Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind. Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH immer. Gewerbetreibende ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr.
Freiberufler nie – unabhängig von der Höhe. Das ist einer der handfesten Vorteile des freiberuflichen Status.
Bei der EÜR zählt der Zahlungsfluss. Bei der Bilanzierung zählt die wirtschaftliche Zugehörigkeit: Eine Rechnung vom Dezember gehört ins Dezemberjahr, auch wenn sie im Februar bezahlt wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden ausgewiesen, Rückstellungen gebildet.
Das Finanzamt teilt den Übergang mit. Erst ab dem Wirtschaftsjahr nach dieser Mitteilung ist zu bilanzieren – man rutscht nicht rückwirkend hinein.
Ohne Steuerberater praktisch nicht zu machen. Realistisch sind mehrere tausend Euro jährlich für Buchhaltung und Abschluss. Dazu Inventur und gegebenenfalls Offenlegungspflichten.
Die Bilanz zeigt die tatsächliche Vermögenslage, nicht nur den Kontostand. Für Bankgespräche und bei größeren Betrieben ist das ein echter Steuerungsvorteil – für einen Ein-Mann-Dienstleister ist es Aufwand ohne Nutzen.
Möglich, aber selten sinnvoll. Wer nicht muss, bleibt bei der EÜR.
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