Steuern

Doppelte Buchführung

Das aufwendigere Verfahren mit Bilanz – für die meisten Einzelselbstständigen nicht nötig.

Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten erfasst, Soll und Haben. Am Jahresende stehen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist deutlich aufwendiger als die EÜR.

Wer sie führen muss

Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind. Kapitalgesellschaften wie UG und GmbH immer. Gewerbetreibende ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr.

Freiberufler nie – unabhängig von der Höhe. Das ist einer der handfesten Vorteile des freiberuflichen Status.

Der Unterschied zur EÜR

Bei der EÜR zählt der Zahlungsfluss. Bei der Bilanzierung zählt die wirtschaftliche Zugehörigkeit: Eine Rechnung vom Dezember gehört ins Dezemberjahr, auch wenn sie im Februar bezahlt wird. Forderungen und Verbindlichkeiten werden ausgewiesen, Rückstellungen gebildet.

Wann die Pflicht beginnt

Das Finanzamt teilt den Übergang mit. Erst ab dem Wirtschaftsjahr nach dieser Mitteilung ist zu bilanzieren – man rutscht nicht rückwirkend hinein.

Der Aufwand

Ohne Steuerberater praktisch nicht zu machen. Realistisch sind mehrere tausend Euro jährlich für Buchhaltung und Abschluss. Dazu Inventur und gegebenenfalls Offenlegungspflichten.

Der Vorteil

Die Bilanz zeigt die tatsächliche Vermögenslage, nicht nur den Kontostand. Für Bankgespräche und bei größeren Betrieben ist das ein echter Steuerungsvorteil – für einen Ein-Mann-Dienstleister ist es Aufwand ohne Nutzen.

Freiwillig

Möglich, aber selten sinnvoll. Wer nicht muss, bleibt bei der EÜR.

Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wo das eine Rolle spielt

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